Einige sportliche und technische Vorschriften wurden vor der Saison 2023 aktualisiert
Die Grand-Prix-Kommission, bestehend aus den Herren Carmelo Ezpeleta (Dorna, Vorsitzender), Paul Duparc (FIM), Herve Poncharal (IRTA) und Biense Bierma (MSMA), in Anwesenheit von Jorge Viegas (FIM), Carlos Ezpeleta (Dorna) , Mike Trimby (IRTA, Sekretär des Treffens) und Corrado Cecchinelli (Direktor für Technologie), bei einem Treffen am 4. in ValenciaTh. November 2022, folgende Entscheidungen getroffen:
Sportliche Bestimmungen – gültig ab Saison 2023 (ab 07. November 2022)
Unterbrochene und neu gestartete Rennen
Die Kommission genehmigte eine Änderung bei der Vergabe von Meisterschaftspunkten und änderte den Wortlaut, um ein drittes Rennen weniger wahrscheinlich zu machen (insbesondere in der Moto2™ und Moto3™), die Regelungen zu den Bedingungen für die Wiederaufnahme eines unterbrochenen Rennens bleiben jedoch unverändert. In Summe:
- Wenn keines der Rennen mindestens 3 Runden absolviert hat und ein Neustart nicht möglich ist, gilt das Rennen als null und nichtig und es werden keine Punkte vergeben.
- Wenn die Summe der gefahrenen Runden in allen Rennen (nur Rennen mit mehr als 3 Runden gezählt) beträgt:
- Weniger als 50 % der ursprünglichen Renndistanz = halbe Punkte werden vergeben
- Mehr als 50 % der ursprünglichen Renndistanz = volle Punkte werden vergeben.
Neues Sportformat ab 2023
Nach weiteren Konsultationen mit den Moto3™- und Moto2™-Teams bestätigte die Kommission eine Änderung des Sportformats, das 2023 eingeführt wird. Nur für diese Klassen werden alle drei freien Trainingseinheiten am Freitag und Samstag weiterhin zeitlich festgelegt, um Fortschritte zu erzielen QP1 und QP2.
Qualifikation für das Rennen
Die Kommission genehmigte die Aufhebung des Rechts der Rennleitung, nach eigenem Ermessen auf die Anforderung zu verzichten, dass ein Fahrer in einer Sitzung eine Rundenzeit von weniger als 105 % der schnellsten Fahrer dieser Sitzung erreicht haben muss. Allerdings behält sich die Rennleitung das Recht auf diesen Verzicht für die MotoE™-Weltmeisterschaft vor, in der es weniger Trainingseinheiten gibt.
Technische Bestimmungen – gültig ab Saison 2023 (ab 7. November 2022)
MotoGP™ Kraftstoffkapazität der Klasse – Sprintrennen
Als maximales Tankvolumen für Sprintrennen wurden 12 Liter bestätigt.
Die Teams können sich dafür entscheiden, einen speziell angefertigten Kraftstofftank mit diesem Fassungsvermögen oder eine alternative Methode zur Reduzierung des Fassungsvermögens des normalen Tanks zu verwenden. Andere Kraftstofftankvorschriften richten sich nach denen für Rennen über die gesamte Länge, z. B. hinsichtlich der Umgebungstemperatur des Kraftstoffs, der Technischen Abnahme usw.
Bodenfreiheit des Schwingenlöffels – MotoGP™ Klasse
Nach einem Vorfall beim San Marino GP 2022, bei dem der Schwingenhebel einer Maschine nach Kontakt mit einer Bordsteinkante brach, wurde beschlossen, dass die minimal zulässige Bodenfreiheit um 15 mm auf 35 mm erhöht werden sollte.
Bremsscheibenträger – Alle Klassen
Nach Rücksprache mit den Lieferanten wurde folgende Regelung bestätigt:
Verbundkonstruktionen des Bremsscheibenträgers (u.a. kohlefaserverstärkt, glasfaserverstärkt o.ä.) sind nicht zulässig. Die einzigen zulässigen Materialien sind Magnesium- und Aluminiumlegierungen.
Kraftstofftanks – Alle Klassen
Das für den Bau von Kraftstofftanks zugelassene Material wurde bestätigt:
Die Hauptstruktur des Kraftstofftanks muss vollständig aus Stahl oder Aluminium bestehen. Allerdings ist die Verwendung anderer Materialien, einschließlich Kohlefaser, Aramidfaser und Glasfaser, als Zusatz bei Bedarf, zur Erhöhung der Steifigkeit und des Schutzes oder für andere Zwecke zulässig.
Reiterausrüstung
Leder:
Nach Vorfällen, bei denen sich die Reißverschlüsse der Lederbekleidung von Fahrern auf der Rennstrecke geöffnet hatten, wurde mit den Herstellern ein neues System zur formschlüssigen Befestigung vereinbart. Die Verwendung von Leder mit diesem Verschlusssystem ist ab sofort Pflicht.
Helme:
Die FIM setzt ihre Mission fort, die Ausrüstung der Fahrer zu verbessern und Helme zu entwickeln. Im Einklang mit dieser Richtlinie:
Zu den folgenden Fristen sind nur von der FIM homologierte Helme (mit einem gültigen FIM-Homologationslabel) zugelassen:
- Bis 31.12.2025: FRHPhe-01 & FRHPhe-02
- Ab 01.01.2026: nur FRHPhe-02
Eine Liste der FIM-homologierten Helme finden Sie unter www.frhp.org.
Die Beschlüsse der Grand-Prix-Kommission wurden vom Ständigen Büro genehmigt.
Aktie:
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